Förderkreis

Satzung

l. Aufgaben und Zweck

Der Förderkreis Wanderrudern e. V. hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen worden.
Der Förderkreis ist ein Spendensammelverein. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, das Wanderrudern zu fördern, durch ideelle und finanzielle Hilfe, wie Beschaffung und Erhaltung von Bootsmaterial für das Wanderrudern.
Der Förderkreis unterstützt das Wanderrudern im DRV.

Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Förderkreis ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Förderkreises werden nur für satzungsmäßige Zwecke im Rahmen des Deutschen Ruderverbandes verwendet. Die Mitglieder des Förderkreises erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Förderkreises. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Förderkreises fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Bei Auflösung des Förderkreises oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an den Deutschen Ruderverband e. V., Hannover, der es unmittelbar und ausschließlich für das Wanderrudern zu verwenden hat.

2. Mitgliedschaft

Mitglieder des Förderkreises können sein:

  1. a) Mitglieder der dem DRV angeschlossenen Vereine;
  2. b) natürliche und juristische Personen außerhalb des DRV, z. B. nicht angeschlossene Vereine, Firmen etc.

Die Mitgliedschaft wird dadurch erworben, daß ein Aufnahmeantrag vom Vorstand des Vereins angenommen wird.

Die Mitgliedschaft im Förderkreis Wanderrudern endet:

  • - mit einer schriftlichen Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres auch elektronisch oder
  • - durch Tod.

Der Vorstand kann Mitglieder nach Gelegenheit zur Anhörung ausschließen, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Förderkreis trotz Abmahnung nicht erfüllen oder den Zielen des Förderkreises entgegenwirken oder sein Ansehen beschädigen.

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten über persönliche Verhältnisse der Mitglieder gespeichert, übermittelt und verändert werden.

3. Mitgliederversammlung

Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt - vorzugsweise beim DRV-Wanderrudertreffen oder einer anderen Großveranstaltung des Wanderruderns. Die Versammlung ist mit einer Frist von vier Wochen auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
Sie ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einer, von einem der Vorsitzenden zu erstellenden Niederschrift festgehalten, die der nächsten Versammlung zur Genehmigung vorzulegen ist.

4. Vorstand

Der Vorstand des Förderkreises besteht aus dem

  • 1. Vorsitzenden
  • 2. Vorsitzenden
  • Schatzmeister.

Der Verein wird von je zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur gültigen Neuwahl im Amt.

Ein Mitglied des Förderkreisvorstandes sollte den Fachgremien Wanderrudern des DRV angehören. Ist kein Förderkreis-Vorstandsmitglied in den Fachgremien des Wanderruderns des DRV vertreten, so ist die leitende Person des Fachgremiums Wanderrudern beisitzendes Vorstandsmitglied im Förderkreis mit der Aufgabe, Förderungen im Sinne des Wanderruderns zu koordinieren.
Endet die Mitgliedschaft in den Fachgremien Wanderrudern des DRV, so muss auf der dann folgenden Mitgliederversammlung des Förderkreises entsprechend neu gewählt werden.

Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte des Förderkreises und verwaltet das Vereinsvermögen.

5. Finanzierung

Der Förderkreis finanziert sich aus Beiträgen seiner Mitglieder und aus Spenden seiner Mitglieder und Förderer. Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest.

6. Sonstiges

Satzungsänderungen sind vor Beschlussfassung dem DRV-Vorstand anzuzeigen.

Diese Satzung ist zuletzt am 16.09.2022 geändert und auf der Mitgliederversammlung in Hann. Münden beschlossen worden.